Welche Fragen bleiben offen?

Das Urteil des ersten NSU-Prozesses in München stellt keinen Schlussstrich für die Aufarbeitung der NSU-Verbrechen dar. Zentrale Fragen der Angehörigen der Mordopfer bleiben ungeklärt und die Mehrheit der Unterstützer*innen der Terrorgruppe wurden für ihre Taten nicht vor Gericht belangt oder sind noch gar nicht in den Blick der Ermittlungsbehörden geraten.

Auch die parlamentarische Aufklärungsarbeit in den Untersuchungsausschüssen, die v.a. die Verantwortung der Behörden untersucht, ist noch nicht beendet. Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben noch laufende Untersuchungsausschüsse, die sich schwerpunktmäßig mit der Rolle der Landesämter für Verfassungsschutz und der Polizei auseinandersetzen. Auch hinsichtlich der Untersuchungsausschüsse braucht es eine kritische Öffentlichkeit, die thematisiert, welche Fragen weiterhin offen und unbeantwortet bleiben.

Juristische, parlamentarische, institutionelle und erinnerungskulturelle Formate der Aufarbeitung müssen ineinandergreifen, um die Würde der Opfer wiederherzustellen, die Verantwortlichen der Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen und die faktische Wahrheit über das geschehene Unrecht herzustellen. Die Betroffenen haben ein Recht auf Wahrheit, auf Gerechtigkeit, auf Entschädigung und die Garantie der Nicht-Wiederholung. Die Verbrechen des NSU könnten sich jederzeit wiederholen – unentdeckt.

Sachsen als Bundesland, in dem sich der NSU über 13 Jahre unentdeckt aufhalten konnte, sollte dem Aufklärungsbedürfnis der Angehörigen und Opfer des NSU mit Vehemenz nachkommen. In Zeiten, in denen die Anzahl rassistisch motivierter Straftaten drastisch steigt und rechtsterroristische Vereinigungen wie die „Oldschool Society“ und die „Gruppe Freital“ die Bereitschaft zur Umsetzung ihrer Ideologie deutlich machen, müssen die offen Fragen zur Entstehung rechtsterroristischer Vereinigungen im Untergrund beantwortet werden.

Daher stellen sich die Fragen umso mehr:

  • Wie steht es um die Strafverfolgung der Verantwortlichen? Was geschieht mit den parallelen Ermittlungsverfahren im NSU-Unterstützungsumfeld? Wann beginnen die dazugehörigen Prozesse?
  • Wie steht es um die Aufklärung der NSU-Verbrechen? Kann eine umfassende Aufklärung von staatlichen Stellen geleistet werden, oder braucht es dafür eine unabhängige, internationale Fact-Finding-Kommission?
  • Wie stellt sich Sachsen eine Wiedergutmachung gegenüber den Betroffenen vor?
  • Welche Empfehlungen des 3. Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ der 5. Legislaturperiode wurden umgesetzt, welche nicht?
  • Welche Zusammenhänge konnte der aktuelle NSU – Untersuchungsausschuss in Sachsen (1. Untersuchungsausschuss der 6. Legislaturperiode) aufklären und welche Empfehlungen werden nach Beendigung der Ausschussarbeit im kommenden Jahr herausgegeben?
  • Welche Reformprozesse in Polizei, Verfassungsschutz oder Jugendsozialarbeit sind durchgeführt worden?

Die weiterbestehenden Lücken der Aufklärung brauchen Aufmerksamkeit aus der Zivilgesellschaft: Wir müssen Fragen und Forderungen stellen und eigene Formate der Auseinandersetzung und Aufarbeitung entwicklen.