Das bevorstehende Ende des NSU-Prozesses in München darf nicht das Ende der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen bedeuten. Die Betroffenen haben ein Recht auf Wahrheit, auf Gerechtigkeit, auf Entschädigung und die Garantie der Nicht-Wiederholung.
Wie steht es um die Aufklärung der NSU-Verbrechen, die Strafverfolgung der Verantwortlichen, die Wiedergutmachung gegenüber den Betroffenen und die Reformprozesse in Polizei, Verfassungsschutz oder Jugendsozialarbeit?