Am 3. Juni 2019 wurde der Regierungspräsident Walter Lübcke in Kassel ermordet. Zwei Wochen später wurde ein dringend Tatverdächtiger festgenommen, ein paar Tage später zwei mutmaßliche Komplizen. Zwei der drei Tatverdächtigen sind nachweislich jahrelang in neonazistischen Strukturen aktiv gewesen, das Motiv für die Tat war ein rechtes. Der Vorbildcharakter des Nationalsozialistischen Untergrunds für die Tat ist offensichtlich. Im Folgenden eine lesenswerte Stellungnahmen unserer Kooperationspartner*innen von Tribunal NSU-Komplex auflösen:
Der 11. Mord des NSU-Netzwerks? Zum Mord an Walter Lübcke
Der Mord an Walter Lübcke dokumentiert das Weiterwirken des NSU-Komplexes und die fortgesetzte Existenz des niemals vollständig aufgeklärten „Netzwerks von Kameraden“, wie die Selbstbezeichnung des NSU in seinem Bekennervideo lautete. Auf die Gefahr weiterer Morde haben Betroffene und Angehörige der Mordopfer, Nebenklageanwält*innen und antifaschistische Initiativen immer wieder hingewiesen. Der Mord und die bisherige (Nicht-)Reaktion aus Politik und Sicherheitsbehörden senden die gleiche Botschaft, die für den NSU-Komplex von Beginn an prägend war: Die Betroffenen werden nicht geschützt – für die neonazistischen Netzwerke sind die Taten weitestgehend folgenlos. Jede Tat ermutigt die nächste.
Die Tatbegehung und der politische Zusammenhang erinnern dröhnend an das ein Jahrzehnt lang andauernde und durch mehr als 40 V-Männer vielfältig „betreute Morden“ des NSU (Dorothea Marx (SPD), Vorsitzende Untersuchungsschuss/Thüringen). Ähnlich wie bei den neun Morden an Migranten in den Jahren 2000-2006 wurde das arglose Opfer mit einem Kopfschuss hingerichtet. Ein Bekennerschreiben wurde nicht veröffentlicht. Der engagierte Anwalt der Nebenklage im NSU-Strafverfahren Mehmet Daimagüler hat die Parallelen zwischen dem Lübcke-Mord und Taten des NSU hinreichend klar gemacht. (br-online vom 24.6.19) „Taten statt Worte“ nannte der NSU diese Strategie, wohlwissend dass die Opfer die Botschaft genau verstanden. Zwischenzeitlich hat der Nazi Stephan Ernst den Mord zugegeben. Lübcke wurde von Ernst in Chats mit Gesinnungskameraden als „Volksverräter“ markiert, sein Name stand aber bereits vorher auf der Feindesliste des NSU.
Die herrschende Politik und die Sicherheitsbehörden haben bislang kaum etwas getan, um die Wirksamkeit dieser Botschaft außer Kraft zu setzen. Die fortgesetzte Ignoranz gegenüber rechtsterroristischen Kontinuitäten in Deutschland zeigt sich u. a. in der Rede von einer vermeintlich neuen Qualität rechter Gewalt, die der Mord an Walter Lübcke darstellen soll. Diese Sichtweise gipfelte vorerst in der Aussage von Armin Schuster, CDU-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, wonach es sich um den „ersten rechtsextremen Mord seit dem Kriegsende“ handeln soll. (ARD v. 26.6.19) Wie bitte? Hier werden die Morde des NSU entpolitisiert und die zahlreichen Opfer rassistischer Gewalt in zynischer Weise unsichtbar gemacht.
An dieser Logik ändert die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt (GBA) nichts – im Gegenteil. Sie lässt befürchten, dass die Verharmlosung der rechten Szene und ihrer mörderischen Praxis erneut staatsoffiziell gemacht wird. Schon im Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte war der GBA ein Garant für die Nicht-Ermittlung der weitverzweigten neonazistischen Netzwerke hinter den Morden.Antifaschistische Recherchen haben sofort offengelegt, dass Ernst engagierter Teil der lokalen Kasseler Nazi-Szene ist. Er unterhielt mindestens enge Kontakte zu Personen aus der seit 2012 wieder gegründete Terror-Struktur „Combat 18“ und der im Umfeld der Dortmunder Nazi-Band Oidoxie entstandenen Zelle „Oidoxie-Streetfighting-Crew“ oder ist selbst Teil dieser Netzwerke. Mutmaßlich decken sich somit die Unterstützerkreise mit denen des NSU. Die Frage, ob Ernst im März 2019 an einem Treffen von „Combat 18“ in Mücka teilgenommen hat, ist dabei irrelevant. Seine Einbindung in das „Netzwerk von Kameraden“ ist unstrittig. (Recherchen des Antifa-Kollektivs exif vom 17. und 26.6.19)
All diesen Erkenntnissen zum Trotz behauptete der GBA bereits nach wenigen Tagen, dass „für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in einer terroristischen Vereinigung“ bislang keine „Anhaltspunkte“ vorlägen. (PM 27/2019 v. 17.6.2019) Somit ist zu befürchten, dass wieder mit Rücksicht auf mögliche V-Personen ermittelt wird und das „Netzwerk von Kameraden“ abermals weitestgehend unberührt bleibt.Ermittlungsdruck gegen die Naziszene? Aufdeckung und Zerschlagung rechter Netzwerke? Fehlanzeige! Damit schließt der GBA nahtlos an die Strategie der Verharmlosung und Vertuschung im NSU-Verfahren an. Bereits hier hatte der GBA entgegen der Erkenntnisse der Nebenklage, der Betroffenen und zivilgesellschaftlicher Initiativen die Legende vom isolierten Trio durchgesetzt. Vom Urteil im NSU-Prozess war eine spürbare Ermutigung der Naziszene ausgegangen – der Mord an Walter Lübcke ist ein Ergebnis davon.
Auch in die hessischen Ermittlungsbehörden und die hessische Landesregierung können (potenziell) Betroffene kein Vertrauen haben. Die schwarz-grüne Regierung hat erfolgreich die Aufklärung des Falls Temme sabotiert und die Vertuschung des Inlandsgeheimdiensts durch Sperrung der Akten bis 2044 ermöglicht. Zur Erinnerung: Temme arbeitet im von Lübcke geleiteten Regierungspräsidium Hessen, seine frühere V-Person Benjamin Gärtner dürfte mit dem Mörder Lübckes bekannt gewesen sein. Hessen ist zudem ein Hotspot rechter Netzwerke in den Sicherheitsbehörden. Ohne vollständige Aufklärung des hessischen Polizeiskandals und der Morddrohungen gegen die Anwältin Seda Başay-Yildiz können Betroffene kein Vertrauen in die Behörden haben und müssen um ihr Leben fürchten.Wir fordern:
– Einen umfassenden und sofortigen Schutz der Betroffenen. Alle, die auf den zahlreichen Feindeslisten der Nazis stehen, müssen umgehend informiert und geschützt werden– Die Einsetzung einer internationalen und unabhängigen Ermittlungskommission zur Aufklärung des Mords an Walter Lübcke und der Bezüge zum NSU
– Eine unabhängige Ermittlungskommission zur Aufklärung der rechten Netzwerke in der hessischen Polizei
– Umgehende Offenlegung aller hessischen Geheimdienstakten zum NSU-Komplex, insbesondere zum Fall Temme
26. Juni 2019