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16. Juli 2026

Q & A: Was passiert im 2. NSU-Prozess?

Warum gibt es gerade einen zweiten NSU-Prozess?

Die Taten des NSU wären ohne ein breites Netzwerk an Unterstützer:innen nicht möglich gewesen. In den Ermittlungen ab November 2011 hat die Polizei 107 Personen identifiziert, die im Verdacht stehen, dem NSU geholfen zu haben. Diese Personen waren unterschiedlich involviert: Sie sollen Ausweispapiere oder Krankenkarten zur Verfügung gestellt haben, haben Wohnungen oder Fahrzeuge angemietet oder bei der Beschaffung von Waffen oder Geld geholfen.

Von diesen Personen wurden im 1. NSU-Prozess in München lediglich vier angeklagt und schlussendlich auch schuldig gesprochen. Der Rest ist bisher straffrei geblieben. Insofern ist es etwas überraschend, dass der im November 2025 gestartete zweite NSU-Prozess eine Person aus diesem Kreis in den Blick nimmt: Vorgeworfen werden der Angeklagten Susann E., sie habe eine terroristische Vereinigung unterstützt und bei einer schweren räuberischen Erpressung Beihilfe geleistet.

Schon die Zulassung der Anklage war umstritten: Das Oberlandesgericht Dresden sah nicht genug Indizien für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, der Bundesgerichtshof widersprach und verwarf diese Entscheidung. Überhaupt hat die Anklage lange auf sich warten lassen: Seit Dezember 2021 ist das Urteil aus dem 1. NSU-Prozess rechtskräftig. Es dauerte weitere drei Jahre bis zur Anklage für den 2. Prozess. Der Prozessverlauf bietet keine Erklärungen, warum der Generalbundesanwalt damit so lange gewartet hat.

Was passiert im 2. NSU-Prozess?

Im Verfahren steht die Frage im Mittelpunkt, wie weit die Angeklagte in die Machenschaften des NSU-Kerntrios eingeweiht war. Diese Frage wird in insgesamt 26 Verhandlungstagen nachgegangen. Das Gericht hat dazu verschiedene Zeug:innen angehört: Polizeibeamt:innen, Bekannte und Freunde aus dem Umfeld der Angeklagten aus Zwickau, Urlaubsbekanntschaften, Mitarbeiter:innen einer Zahnarztpraxis.

Große mediale Aufmerksamkeit erhielt die Vernehmung der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe an insgesamt drei Verhandlungstagen. Eine Vernehmung, die jedoch mit wenig Erkenntnisgewinn verbunden war – auch weil das Gericht bei offenkundigen Widersprüchen nicht entschieden nachhakte. Für die Betroffenen im NSU-Komplex war diese Situation nur schwer erträglich.

„Dann sag die Wahrheit!“
- Gamze Kubaşık

Gamze Kubaşık, Tochter des vom NSU getöteten Mehmet Kubaşık, unterbrach die Vernehmung von Zschäpe am zweiten Tag: „Dann sag die Wahrheit!“ Die Intervention aus dem Publikumsbereich macht auf einen weiteren Umstand aufmerksam: Im Verfahren ist keine Nebenklage zugelassen. Die Betroffenen dürfen eigentlich nur schweigend zu schauen, ohne Rede- oder Fragerecht. Mittlerweile nähert sich der Prozess dem Ende: Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Plädoyers, am 17. Juli wird das Urteil gesprochen.

Von Jörg Buschmann

Weitere Informationen finden Sie auf nsu-watch.de

Bild zeigt Demonstrierende vor dem Amtsgericht in Dresden. Auf dem Banner steht "Naziterror bekämpfen, Betroffene entschädigen!"

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