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Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich der Hausordnung

Die Hausordnung gilt für das Betreten des „Offener Prozess – Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex in Sachsen“ (Ausstellungsfläche mit Führungen, Workshops und Veranstaltungen)
inklusive der Wege zum Dokumentationszentrum, inklusive Eingangsbereich, Garderobe, Sanitärbereiche,
Willkommensbereich, Archiv und Ein- und Ausgänge sowie die in den öffentlichen Bereich gehenden Kunstinstallationen (dort bis 2,00 Meter vor dem Gebäude), im Folgenden wird dieser Hausrechtsbereich

§ 2 Hausrecht

(1) Das Hausrecht obliegt uns: Offener Prozess gGmbH

(2) Der von uns eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, in unserem Namen das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung aus dem Dokumentationszentrum gemäß dieser
Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.

§ 3 Einlass von Personen

(1) Einlass ist nur für Personen, die das Dokumentationszentrum zum friedlichen und zweckgemäßen Besuch oder zum Zweck der Mitwirkung am Betrieb des Dokumentationszentrums (z.B. beauftragte Dienstleister usw.) betreten. In allen diesen Fällen bezeichnet diese Hausordnung die Personen geschlechtsneutral und für die bessere Lesbarkeit nachfolgend als „Person“.

(2) Sieht eine Veranstaltung/Führung o.ä. eine Einlassberechtigung (z.B. Eintrittskarte) vor, wird Einlass nur gegen Vorlage eines gültigen Dokuments im Original gewährt. Mit dem Einlass werden Eintrittskarten entwertet.

(3) Minderjährige Personen unter 14 Jahren müssen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sein.

(4) Die Person willigt in Kontrollmaßnahmen ihrer Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
(5) Der Einlass kann verweigert werden, wenn

a) die Person keine gültige Einlassberechtigung besitzt, aber eine solche für die zu betretende Veranstaltung notwendig ist,

b) die Person im Falle einer Altersüberprüfung die Vorlage von Legitimationspapieren verweigert oder diese nicht vorlegen kann, oder

c) die Person eine Kontrollmaßnahme ihrer Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,

d) die Person erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,

e) die Person gesetzlich verbotene Gegenstände oder gemäß § 5 der Hausordnung verbotene Gegenstände bei sich führt,

f) gegen die Person ein Hausverbot besteht,

g) die Person beabsichtigt, den ordnungsgemäßen Ablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften, oder aufgrund ihres Auftretens die Sorge besteht, dass sie den Ablauf stören, Gewalt ausüben oder dazu anstiften könnte.

h) die Person im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen, antisemitischen, extremistischen, militaristischen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder durch sie eine solche Kundgabe beabsichtigt ist oder aufgrund ihres Auftretens die Sorge besteht, dass eine solche Kundgabe stattfinden könnte, oder

i) im Übrigen die Person beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen oder aufgrund ihres Auftretens die Sorge besteht, dass sie gegen die Hausordnung verstoßen könnte.

§ 4 Aufenthalt im Dokumentationszentrum

(1) Die Person hat, wenn eine Eintrittskarte als Zugangsberechtigung notwendig ist, die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Andere zutrittsberechtigte Personen haben ihre Zutrittsberechtigung
bei sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.

(2) Jeder hat sich so zu verhalten, dass wir, andere Personen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

(3) Den Anweisungen des Betreibers der Versammlungsstätte und des Dokumentationszentrums, von uns und des beauftragten Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der örtlichen Einsatz- und Rettungskräfte von Polizei, Ordnungsbehörden und Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.

(4) Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.

(5) Es ist jeder Person innerhalb des Dokumentationszentrums verboten,

a) den Zweck des Dokumentationszentrums und ggf. einen Veranstaltungsablauf zu stören,
b) im Gebäude zu rauchen,
c) andere Personen (z.B. durch „Crowd-Surfen“, „Circle of death“, „Pogo-Tanzen“ oder Ähnliches) zu gefährden,
d) andere Personen am Betreten, einem ungestörten Besuch des Dokumentationszentrums zu hindern oder diesen zu beeinträchtigen,
e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
f) Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
g) Gegenstände oder Flüssigkeiten aller Art zu werfen,
h) Notausgänge zu öffnen, wenn diese nicht erkennbar offiziell als Eingang oder Ausgang für das Dokumentationszentrum dienen,
i) Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht für den Besucher zugängliche Bereiche zu betreten,
j) das Dokumentationszentrum zu verunreinigen,
k) außerhalb der Toilettenräume ihre Notdurft zu verrichten,
l) Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von uns dem Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich (z.B. per E-Mail) erlaubt wurde,
m) ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen, auszulegen oder zu verkaufen,
n) Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu machen,
o) Religiöse oder politische Inhalte jeder Art, soweit sie nicht dem Zweck des Dokumentationszentrums bzw. der jeweils besuchten Veranstaltung entsprechen und in angemessenen Umfang verbreitet werden (bspw. im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung) und nicht einschüchternd, missionierend oder belästigend wirken.
p) menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, propagandistische, obszön anstößige oder beleidigende Parolen oder Inhalte, oder gegen die guten Sitten verstoßende Parolen oder Inhalte zu äußern, zu zeigen oder
zu verbreiten,
q) das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
r) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
s) Gegenstände nach § 5 dieser Hausordnung mit sich zu führen, zu benutzen oder mitzubringen. Zweifel über die Zulässigkeit von Verhaltensweisen gehen zu Lasten der handelnden, äußernden, zeigenden oder verbreitenden Person. Zur Orientierung verbotener Zeichen und Symbole dient die Aufstellung verbotener Zeichen und Symbole des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

(6) Wir können den Katalog der Verbote jederzeit erweitern, wenn dadurch Gefahr für Leib und Leben verhindert, verringert oder beseitigt werden kann und muss.

(7) Ein Verstoß gegen die Hausordnung liegt auch vor, wenn eine Person andere Personen zu einer verbotenen Verhaltensweise anstiftet oder Beihilfe leistet.

(8) Bei einem Verstoß können wir die betreffende Person aus dem Dokumentationszentrum verweisen. In diesem Fall hat die Person keinen Anspruch auf erneuten Einlass. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

(9) Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

§ 5 Verbotene Gegenstände

(1) Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände in das bzw. im Dokumentationszentrum ist für jede Person verboten:

a) Waffen aller Art (Ausnahme: Polizeikräfte oder zuvor genehmigter Personenschutz),

b) Passivbewaffnung, Schutzwaffen oder Schutzkleidung oder Gegenstände, die als solche geeignet sind (z.B. Quarzhandschuhe, Protektoren),

c) Gegenstände, die ähnlich einer Waffe oder eines gefährlichen Wurfgeschosses verwendet werden können und nicht offenkundig und ausschließlich einem anderen, friedlichen Zweck dienen,

d) Drogen, Betäubungsmittel (auch gesetzlich legalisierte), K.O.-Tropfen und Legal Highs, soweit nicht zweifelsfrei ein ärztliches Dokument die Notwendigkeit der Mitnahme und Nutzung bestätigt,

e) Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches,

f) Sprühdosen, Flaschen oder Behälter für/mit brennbaren, färbenden oder ätzenden Substanzen,

g) Laserpointer,

h) ätzende oder leicht entzündbare Substanzen (Ausnahme: Duftsprays bzw. Deos in gewöhnlichen Kleinstpackungen),

i) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, pyrotechnisches Material, Fackeln, Rauchkerzen, Rauchbomben, bengalische Feuer oder sonstige pyrotechnischen Effekte,

j) Stangen oder Stöcke, soweit nicht offenkundig im Falle einer Mobilitätsbeeinträchtigung als Gehilfe erforderlich,

k) sperrige Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich durch uns zugelassen,

l) einzelne oder uniforme (z.B. gleichartige) oder uniformähnliche Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von gemäß der Hausordnung nicht zulässigen Kundgaben oder Werbung dienen sollen, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),

m) Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen (der Werbende hat in diesem Fall die schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorzulegen),

n) kommerziell einzusetzende, politische oder religiöse Gegenstände (soweit sie nicht als typische Bekleidungsstücke der jeweiligen Religion dienen) aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter; politische und religiöse Gegenstände usw. im vorstehenden Sinne sind gemeint, soweit sie nicht dem Zweck des Dokumentationszentrums bzw. der jeweils besuchten Veranstaltung entsprechen und in angemessenen Umfang verbreitet werden (bspw. im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung) und nicht einschüchternd, missionierend oder belästigend wirken,

o) rassistische, extremistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder militärische Propagandamittel, Zeichen, Symbole, Uniformen, Signets usw., insbesondere solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigungen; Zweifel über die Zulässigkeit mitgeführter Sachen gehen zu Lasten der mitführenden Person,

p) Masken (z.B. Sturmhauben) und Motorradhelme,

q) elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. wäre ein Mobiltelefon erlaubt),

r) Filmkameras und Aufnahmegeräte, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen; Dreherlaubnisse sind bei der Betriebsleitung des Dokumentationszentrums im Voraus anzufragen,

s) Getränke jeder Art, soweit der Besucher nicht gesundheitsbedingt bzw. medizinisch indiziert, hierauf angewiesen ist; der Besucher hat die Ausnahme zu belegen.

t) Speisen, die über den gewöhnlichen und privaten Gebrauch hinausgehen,

u) Flaschen, Gläser, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter,

v) Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel),

w) Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge,

x) Tiere jeder Art und Größe, soweit es sich nicht erkennbar um einen Blinden- oder Assistenzhund handelt, sowie

y) Taschen, Koffer und Behältnisse aller Art, die größer sind als gewöhnlich (z.B. Handtaschen, kleinere Rucksäcke u.a.) gemessen am Besuch eines Dokumentationszentrums). Größere Behältnisse können im Außenbereich in Miet-Spinden verstaut werden, sofern diese frei sind. Ausnahmen für Schülergruppen: Schüler solcher Gruppen können ihre Taschen usw. durch die Eingangskontrollen in die Vorräume/Foyers mitnehmen, die dann dort verstaut werden (müssen).

z) sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dazu bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf des Dokumentationszentrums bzw. einer Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen. Erlaubte Gegenstände können bei uns vorab erfragt werden. Zweifel über die Zulässigkeit von Gegenständen gehen zu Lasten der sie tragenden, nutzenden oder mitbringenden Person.

(2) Wir behalten uns vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

(3) Verbotene Gegenstände werden grundsätzlich nicht von uns in Verwahrung genommen; sie dürfen nicht in Mülltonnen, Bäumen, Gebüsch usw. deponiert bzw. versteckt werden.

§ 6 Aufzeichnungen

Wir erstellen ggf. während des Betriebs des Dokumentationszentrums
bzw. einer Veranstaltung Fotos und Videos auch von
Besuchern. Es wird auf die Datenschutzhinweise in Bezug auf
Foto- und Videoaufnahmen verwiesen.

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