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Statement zum Urteil im 2. NSU-Prozess

Nach einem dreiviertel Jahr endete am 17. Juli 2026 der zweite NSU-Prozess.
Das Urteil: 2-jährige Haftstrafe, ausgesetzt für 3 Jahre auf Bewährung für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen.

Michalina Boulgarides: „Eine Bewährungsstrafe ohne Auflagen — das ist für mich ganz klar ein Freispruch. Sehr ernüchternd, sehr erschütternd für uns Betroffene und Angehörige. Wir hofften auf Gerechtigkeit für unsere Väter, aber auch für uns Töchter.“

Das OLG Dresden orientierte sich allein am Urteil des OLG München im 1. NSU-Prozess und übernahm die dort getroffenen zentrale Deutungen und Annahmen. Und das mit Folgen: So blieb der erste Anschlag des NSU 1999 in Nürnberg auch in diesem Verfahren unbeachtet…

…die Angeklagte selbst schwieg den Prozess über und trug somit auch nicht zur weiteren Aufklärung bei. Serkan Yildirim, Überlebender dieses ersten Anschlags des NSU kritisiert das Urteil und das Vorgehen des Gerichtes:„Das ist erniedrigend für uns. Wie kann ein Mensch so viele Menschen auf dem Gewissen haben und mit einer so niedrigen Strafe davonkommen? Die Verhandlung war nicht fair.“

 Bei dem Sprengstoffanschlag in der Nürnberger Scheurlstraße wurde Serkan Yildirim schwer verletzt. Dem NSU konnte die Tat, mutmaßlich ein versuchtes Tötungsdelikt, jedoch erst 2013 im Verfahren vor dem OLG München zugerechnet werden. Er erkannte Susann E. 2013 während seiner Vernehmung auf einem Foto. Diese Spur wurde jedoch nicht weiter verfolgt.

Susann E.s Handeln hat den NSU gestärkt und dessen Existenz gesichert – zu diesem Schluss ist das Gericht gekommen. Jedoch wurden mildernde Umstände wie die Länge des Verfahrens in Betracht gezogen. Ein anderes Urteil wäre möglich gewesen:

Die Staatsanwaltschaft forderte immerhin 4 Jahre Haft für Susann E., die Verteidigung forderte einen Freispruch. Kritisiert wird nicht nur das milde Urteil, sondern auch die nicht-Zulassung einer Nebenklage auf Seiten der Angehörigen der Ermordeten und Überlebenden.

Statement des Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex zu den geplanten Kürzungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Offener Prozess - ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex sieht die geplante Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit großer Sorge. Nach aktuellen Berichten könnten infolge der Neuausrichtung rund 200 Projekte zum Jahresende 2026 aus der bisherigen Förderung fallen.

„Demokratie leben!“ ist seit 2015 ein zentrales Instrument zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus, rechte Gewalt und andere Formen demokratiefeindlicher Ideologien. Das Programm berührt damit zentrale Fragen, die auch die gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes bis heute prägen.

Die NSU-Mordserie hat auf erschütternde Weise offengelegt, wie gravierend die Folgen institutionellen Versagens, rassistischer Fehleinschätzungen und mangelnder Sensibilität für rechten Terror sein können. Gerade deshalb ist eine starke, unabhängige Zivilgesellschaft unverzichtbar – eine Zivilgesellschaft, die Betroffenenperspektiven stärkt, Erinnerung wachhält und demokratische Resilienz fördert.

Wenn gewachsene Förderstrukturen in dieser Lage geschwächt oder beendet werden, ist das nicht nur ein haushaltspolitisches Signal. Es ist eine politische Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Prävention, Bildungsarbeit und den Schutz demokratischer Kultur vor Ort.

Besonders besorgniserregend ist, dass diese Einschnitte in eine Zeit fallen, in der rechtsextreme Bedrohungen zunehmen und rassistische Diskurse an Sichtbarkeit gewinnen. Wer demokratische Infrastruktur jetzt schwächt, riskiert, genau jene Kräfte zu stärken, die eine offene und solidarische Gesellschaft bekämpfen.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, die angekündigten Kürzungs- und Umbaupläne zurückzunehmen, laufende Evaluationen abzuwarten und das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dauerhaft, verlässlich und bedarfsgerecht zu finanzieren. Die Erinnerung an die vom NSU Erdmordeten verpflichtet uns, die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich solche Verbrechen nicht wiederholen.

Schluss mit der Täter-Opfer-Umkehr:

Keine Unterstützung für NSU-Terroristin Beate Zschäpe!

Petition von Semiya Şimşek, Mandy und Michalina Boulgarides und Gamze Kubaşık
An: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an das Bundesministerium für Justiz, an das Aussteigerprogramm „EXIT“

Demonstration in München nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess. ©NSU-Watch

Zehn Menschen – Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter – wurden vom rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordet. 

Wir sind die Töchter von Enver Şimşek, Theodoros Boulgarides und Mehmet Kubaşık.

Für uns ist es ein Skandal, dass wir jetzt aus den Medien von der Aufnahme der NSU-Terroristin Beate Zschäpe in ein Ausstiegsprogramm für Neonazis erfahren haben. 

Wir waren dabei, als sie 2018 unter anderem wegen gemeinschaftlichen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das ist gerade mal acht Jahre her – und nun müssen wir erleben, wie Beate Zschäpe augenscheinlich dabei unterstützt werden soll, ihre Haftzeit möglichst kurz zu halten. 

Wir haben unsere Liebsten verloren und wurden mehr als ein Jahrzehnt vom Staat und der Gesellschaft kriminalisiert, ignoriert und im Stich gelassen. Jetzt werden wir erneut übergangen. 

Der angebliche Ausstieg ist ein taktisches Manöver: Keine einzige der über 300 Fragen, die wir im Prozess an Beate Zschäpe gerichtet haben und die uns als Hinterbliebene bewegen, hat sie bislang beantwortet. Warum wurden ausgerechnet unsere Väter vom NSU ermordet? Wer sind die – bis heute straffreien – Helfer*innen des NSU in Sachsen und an den Tatorten? Wer gehörte zum NSU und dessen Netzwerk? Gab es Kontakte zu den Sicherheitsbehörden von den Mitgliedern des NSU und denen des Netzwerkes? 

Zu einem glaubhaften Ausstieg gehört die Offenlegung des gesamten Täter*innen-Wissens gegenüber uns Betroffenen, unseren Antwält*innen und den Strafverfolgungsbehörden. Hinterzimmergespräche mit Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutz sind kein Nachweis eines Ausstiegs. 

Dennoch hat das Aussteigerprogramm „Exit“ Beate Zschäpe aufgenommen – ohne erkennbare Reue, ohne Bruch mit der rechten Szene, ohne Beitrag zur Aufklärung. 

Wir fordern: 

  • Sofortiger Ausschluss von Beate Zschäpe aus dem Aussteigerprogramm „Exit“, solange sie ihr Wissen nicht lückenlos offenlegt. 
  • Klare Prioritäten! Unterstützung der Hinterbliebenen und Überlebenden der Mord- und Anschlagsserie des NSU und aller Opfer rechter Gewalt – rechtlich, finanziell, psychologisch und institutionell durch dauerhafte angemessene Opferrenten. 

Warum ist das wichtig?

Zwischen 2000 und 2007 wurden zehn Menschen vom rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordet – neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Es waren geliebte Menschen: Väter, Ehemänner, Söhne – und eine Tochter. Sie wurden brutal aus dem Leben gerissen. Der NSU beging außerdem drei rassistische Sprengstoff-Anschläge und 15 Raubüberfälle. 

Die Angehörigen und Betroffenen wurden danach vom deutschen Staat und der Gesellschaft allein gelassen, verdächtigt, erniedrigt und zum Schweigen gebracht. Statt Unterstützung erfuhren sie jahrelang Demütigung. Die Polizei ermittelte nicht im rechten Milieu, sondern gegen die Familien der Opfer und die Überlebenden der Anschläge. Wohnungen wurden durchsucht, erniedrigende Fragen gestellt und die Hinterbliebenen und Betroffenen zu Verdächtigen gemacht. 

In der Öffentlichkeit galten die Ermordeten, ihre Familien und die Überlebenden als Kriminelle. Sie konnten nicht trauern, ihr Schmerz wurde ignoriert, ihre Würde mit Füßen getreten. Gleichzeitig waren sie systematischem institutionellen Rassismus ausgesetzt, der sich in vorgefassten negativen Annahmen, diskriminierenden Ermittlungspraktiken und einem grundlegenden Misstrauen gegenüber den Betroffenen manifestierte. 

Auch nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011 hörte das Unrecht nicht auf: Es gab kaum echte Aufklärung, zahlreiche Akten wurden vernichtet, politische Verantwortung blieb aus. Statt Anerkennung und Unterstützung erfuhren die Betroffenen erneut Kälte, Schweigen und Abwehr. Viele kämpfen bis heute mit den seelischen, sozialen und finanziellen Folgen – ohne ausreichende Hilfe vom Staat.

Und nun wurde die NSU-Terroristin und verurteilte zehnfache Mörderin Beate Zschäpe in ein Ausstiegsprogramm für Neonazis aufgenommen. Eine Frau, die bis heute keine echte Reue gezeigt hat. Die in ihrer Aussage im NSU-Prozess einem traurigen Weihnachtsfest aufgrund von Streit mit ihren Mittätern mehr Platz einräumte als den Familien, die durch ihre Taten zerstört wurden. Beate Zschäpe hat den Kontakt in die rechte Szene aufrecht erhalten und schützt sie bis heute, weil sie zwar aussagt, aber keine Informationen liefert. Sie lügt nachweislich oder kann sich angeblich nicht erinnern. Für die Angehörigen ist das keine Resozialisierung – es ist ein erneuter Verrat. 

Es ist unerträglich: Täter*innen bekommen Perspektiven, Unterstützung und Fürsorge – die Opfer und ihre Familien werden nicht ernst genommen. 

Ein Staat und eine Gesellschaft, die sich ernsthaft gegen Rechtsextremismus stellen, dürfen nicht länger Täter schützen und Betroffene ignorieren. 

Gerechtigkeit beginnt mit Zuhören – und mit echtem Handeln. 

Statement der Geschwister Boulgarides

Zur Aufnahme Beate Zschäpes in das Neonazi-Aussteigerprogramm

München, 6. August 2025

Ich, Mandy Boulgarides, Tochter von Theodoros Boulgarides, der 2005 in München durch den
rechtsterroristischen NSU ermordet wurde, bin erschüttert und wütend über die Nachricht, dass Beate
Zschäpe – verurteilte Mittäterin der NSU-Mordserie – in ein Neonazi-Aussteigerprogramm
aufgenommen werden soll.

Dieses Vorhaben ist ein Skandal. Es zeigt erneut, wie dieser Staat Täter schützt, ihnen Wege öffnet
und „Resozialisierung“ ermöglicht – während wir Hinterbliebenen, Überlebenden und Angehörigen
seit Jahren ignoriert, vertröstet und im Stich gelassen werden.

Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Dennoch scheint
genau das nun durch die Hintertür aufgeweicht zu werden – durch ein mit Steuergeldern finanziertes
Programm, das ausgerechnet einer ideologisch gefestigten Rechtsterroristin offensteht.
Beate Zschäpe hat ihr Recht auf Hilfe durch den Staat verwirkt – so wie es mit jeder Person
geschehen muss, die extremistischen oder terroristischen Strukturen hilft, sich daran beteiligt oder
Taten begeht. Der Rechtsstaat darf nicht zum Fürsorgestaat für Täter werden, während er die
Opfer alleinlässt.

Diese Frau zeigte über zwei Jahrzehnte keinerlei Reue, diente der Aufklärung in keiner Weise und
hat sich auch im Prozess nie wirklich zu ihrer Verantwortung bekannt. Stattdessen klagte sie in ihrer
Aussage über ein trauriges Weihnachten – weil sie keine Geschenke bekommen hatte – während
ihre Komplizen Mundlos und Böhnhardt davor und danach Menschen ermordeten. Dieses Maß an
Selbstmitleid, Realitätsverweigerung und moralischer Kälte ist erschütternd – und es ist nicht
rehabilitierbar durch ein staatlich finanziertes Programm.

Während Zschäpe auf unsere Kosten psychologische Betreuung, Schutz und neue Perspektiven
erhält, kämpfen wir, die Betroffenen, bis heute alleine. Es gibt keine flächendeckende
psychologische Hilfe, keine sichere finanzielle Unterstützung, keinen Rechtsbeistand, keine aktive
politische Begleitung – nur Bürokratie, Wegsehen und Gedenkworte, wenn es gerade passt.
Der politische Umgang mit dem NSU ist und bleibt ein Armutszeugnis für diesen Staat. Bund und
Länder haben versagt. Sie haben versagt in der Aufklärung, sie haben versagt im Schutz vor rechtem
Terror, sie haben versagt in der Anerkennung und Unterstützung der Betroffenen.

Wir als Familie verachten diese Entscheidung. Sie ist Ausdruck einer Politik, die Täter integriert
und Opfer marginalisiert. Die respektlose Behandlung von Hinterbliebenen geht weiter – kühl,
kontrolliert, aber konsequent.

Wir fordern:

Eine konsequente und nachhaltige Unterstützung für Opfer rechter Gewalt – psychologisch,
rechtlich, finanziell und institutionell.

Eine sofortige Offenlegung und unabhängige Prüfung der Entscheidung, Beate Zschäpe in ein
Aussteigerprogramm aufzunehmen.

Einen sofortigen Stopp jeglicher Vergünstigungen oder Hafterleichterungen für sie.

Eine klare politische und juristische Haltung: Wer sich an terroristischen Strukturen beteiligt,
verliert das Anrecht auf staatliche Fürsorge.

Solange Täter geschützt und versorgt werden,
während wir schweigend weitermachen sollen, ist von Gerechtigkeit keine Rede.

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